Verordnung (EU) 2016/679 auf EUR-Lex
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 gültig und in Europa unmittelbar anwendbar. Sie bringt neben zahlreichen Neuerungen für Betriebe, neuen Pflichten (wie etwa verstärkte Beratungsleistungen, Informationspflichten und Verhaltensrichtlinien,…) auch hohe Strafen, allerdings auch gewisse Erleichterungen bei Verwendung von Standardvertragsklauseln beim Transfer personenbezogener Daten in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau.